top of page

AGB Verhaltenstherapie, Walking-Dog-Service, Pension

AGB Verhaltenstherapie

Vorbemerkung:

Zwischen der ganzheitlichen Verhaltenstherapeutin Fachrichtung Hund, Zertifikat des zertifizierten Bildungsträgers Deutsches Institut für Tierpsychologie und Tiernaturheilkunde, Veronika Röder – nachfolgend VR - und dem Kunden*in/Halter*in – nachfolgend Kunde - wird ein Vertrag über Verhaltensanalyse, Verhaltenstherapie und Erziehung bezüglich seines/ihres Hundes abgeschlossen. Alle Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages im Bereich der Verhaltensanalyse, Verhaltenstherapie und Erziehung sowie des jeweiligen Trainings unterliegen diesen AGB. Maßgeblich ist die jeweils zum Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.

Diese AGB sind auf meiner Homepage www.social-dog-best-friend.de hinterlegt und können dort nachgelesen  werden. Eine Änderung der AGB kann jederzeit durch mich erfolgen. Die Änderungen entfalten ihre Gültigkeit mit der jeweiligen Bekanntgabe auf meiner Homepage.

1. Vertragsgegenstand


a) Zwischen VR und dem Kunden wird ein Vertrag über die Verhaltensanalyse,
Verhaltenstherapie und Erziehung eines Hundes des Kunden geschlossen. Dies beinhaltet auch das Training zusammen mit dem Kunden und seinem Hund.

b) Bei dem zwischen VR und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag. Ziel ist es, den Hund des Kunden hinsichtlich eines von dem Kunden unerwünschten Verhaltens zu therapieren. Vertragsgegenstand ist die Begutachtung des Hundes, die Analyse seines Verhaltens und die Erstellung eines entsprechenden Therapieplans sowie im weiteren Verlauf die Arbeit an der Umsetzung des Therapieplans und das Training zusammen mit dem Kunden und dem Hund.
c) In der Regel findet die Therapie im Einzeltraining statt.
d) Sofern erforderlich, kann ein Training auch, z.B. im Rahmen eines Social Walks,
zusammen mit anderen Hunden stattfinden. Gruppenkurse werd
en ansonsten nicht
durchgeführt.
e) Die Garantie für das Erreichen bestimmter Ziele kann nicht übernommen werden, da dies sowohl von der Rasse, der Konstitution, der Vorgeschichte, der Lernbereitschaft und Lernfähigkeit des Hundes, als auch von der Bereitschaft des Kunden, konsequent mitzuarbeiten, Übungen durchzuführen, mit dem Hund regelmäßig und ausreichend zu arbeiten und die Empfehlungen von VR umzusetzen, abhängt.

2. Vertragsabschluss

a) Der Vertragsabschluss erfolgt über ein Anmeldeformular, welches ein verbindliches Angebot des Kunden zur Durchführung der Dienstleistung darstellt. Das Formular kann entweder über die Website ausgefüllt werden, oder wird von VR per E-Mail übersandt. Die Annahme des Vertrages durch VR und somit ein verbindlicher Vertragsabschluss erfolgt durch Auftragsbestätigung und die Vereinbarung eines ersten Termins mit dem Kunden. Dies kann per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
b) Sollte die Auftragsbestätigung von den im Anmeldeformular genannten Angaben
abweichen, stellt dies ein neues Angebot von VR dar, an das sich VR für eine Dauer von 14 Tagen gebunden hält. Der Kunde muss dieses Angebot innerhalb dieser Zeit per eMail oder WhatsApp bestätigen und damit annehmen, damit ein Vertrag zustande kommt.
c) VR behält sich vor, Vertragsangebote des Kunden ohne weitere Begründung abzulehnen.
d) Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars bestätigt der Kunde ausdrücklich, die AGB zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert zu haben.

3. Dienstleistungsort


a) Der erste Termin mit dem Kunden und seinem Hund findet in der Regel in den
Räumlichkeiten des Kunden unter Anwesenheit des Hundes statt, sofern nichts anderes vereinbart wird.
b) Die Orte für die Durchführung von Folgeterminen werden bei Terminvereinbarung
rechtzeitig bekannt gegeben. Der Kunde ist für seine Anreise zu dem von VR genannten Ort selbst verantwortlich.

4. Voraussetzungen für die Therapie


a) Der Kunde hat nachzuweisen, dass der zu therapierende Hund sein Eigentum ist bzw. er berechtigt ist, mit dem Hund die Therapie durchzuführen.
b) Der Kunde hat nachzuweisen, dass der zu therapierende Hund behördlich gemeldet ist.
c) Der Kunde hat nachzuweisen, dass der Hund über einen vollumfänglichen Impfschutz verfügt.
d) Der Kunde hat nachzuweisen, dass für den Hund eine ausreichende Haftpflicht-versicherung abgeschlossen wurde.
e) Der Kunde hat ohne Aufforderung die Erlaubnis zum Führen von 20/40-er Hunden gemäß § 11 LandeshundeG NRW bzw. die Erlaubnis zum Führen eines Hundes nach § 3 oder §
10 Landeshundegesetzes NRW vorzulegen, wenn es sich bei dem zu therapierenden Hund um eine Rasse handelt, die einem dieser Paragraphen des LHundG NRW unterliegt.
f) Hunde, die den § 3 und § 10 des LHundG NRW unterliegen oder bereits hinsichtlich beschädigender Beißvorfälle auffällig geworden sind, müssen zum Schutz aller im Umfeld befindlichen Personen auf Anweisung von VR mit Maulkorb geführt werden, auch wenn für den Kunden mit dem Hund eine amtliche Maulkorbbefreiung vorliegend sollte.

g) Der Kunde hat verbindlich zu versichern, dass weder er noch sein Hund an einer
ansteckenden Krankheit leidet. Er versichert auch, dass sein Hund frei von Parasiten ist und regelmäßig entwurmt wird.
h) Sollte eine zu therapierende Hündin zum Zeitpunkt der Therapie/des Trainings läufig sein oder werden, entscheidet VR im Einzelfall, ob die Therapie/das Training durchgeführt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, bietet VR die Vereinbarung eines Ersatztermins an.
i) Unterliegt der Hund einer dauerhaften Einschränkung seiner körperlichen Fitness, trifft VR die Entscheidung, ob mit dem Hund eine Therapie durchgeführt werden kann.
j) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen von VR Folge zu leisten. Sollten
Beanstandungen vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, diese umgehend an VR mitzuteilen. Die Geltendmachung späterer Ansprüche hieraus ist ausgeschlossen.
k) Der Kunde hat sich allgemein in der Therapie/im Training wohl zu verhalten, so dass insbesondere die Wahrnehmung der vertraglichen Pflichten VRs nicht behindert werden und ein größtmöglicher Erfolg erzielt werden kann.
l) Der Kunde ist verpflichtet, VR über die nach seiner Kenntnis im Leben des Hundes stattgefundenen, sicherheitsrelevanten Ereignisse und die in diesem Zusammenhang bestehenden Risiken zu informieren. Insbesondere dürfen erfolgte Beißvorfälle, übermäßige Aggression, übermäßige Ängstlichkeit, übermäßige Reaktivität auf die belebte und unbelebte Umwelt, besondere Eigenheiten oder andere relevante Umstände nicht verschwiegen werden.

5. Ausschluss von einer Therapie

a) Eine Therapie kann nicht durchgeführt werden, wenn der Kunde auf der Anwendung tierschutzrelevanter Hilfsmittel besteht. Jedwede Misshandlung des Hundes, die Zufügung von Schmerzen oder sonstigen Qualen führen zum sofortigen Abbruch der Therapie unter vollem Kostenausgleich der gebuchten Zeiteinheit. VR behält sich vor, bei groben Misshandlungen und tierschutzwidrigen Handlungen das zuständige Veterinäramt zu informieren. Insoweit verzichtet der Kunde bereits jetzt auf jeglichen Datenschutz.

b) Eine Therapie kann ebenfalls nicht durchgeführt werden, wenn es sich im Laufe der Therapie/des Trainings herausstellt, dass der Hund unter Schmerzen oder an einer Krankheit leidet, die das Training beeinträchtigen. In dem Fall wird das Training umgehend abgebrochen. Sollte der Kunde dies vorab verschwiegen haben, wird der volle Kostenausgleich für die gebuchte Zeiteinheit fällig.

6. Kalkulation und Zahlungsmodalitäten.

a) Eine Zeiteinheit dauert 60 Minuten. Ferner werden Einheiten zu 90 und 120 Minuten angeboten. Die jeweils gültigen Preise können der Preisliste entnommen werden oder werden auf Anfrage mündlich mitgeteilt.

b) Bei Überziehung der jeweils vertraglich festgelegten Zeiteinheit von mehr als 15 Minuten wird automatisch die nächste Preiskategorie fällig.

c) Die Anfahrt im Umkreis von 5 km ab Betriebsstätte Rostesiepen 105, 58313 Herdecke ist kostenlos. Für jeden weiteren km für Hin- und Rückfahrt sind
0,50 € zu vergüten

d) Der Kunde erhält eine Rechnung. Die Zahlung ist spätestens mit Eingang/Übergabe der Rechnung fällig und unverzüglich zu begleichen. Eine Überlassung der Rechnung kann auch per E-Mail erfolgen. Auf die gesetzlichen Folgen zum Zahlungsverzug weise ich hin.

e) Der Halter hat die Möglichkeit, eine Rechnung, die für einen Hausbesuch ausgestellt wird, ggf. als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abzusetzen.

f) Als Kleinunternehmen bin ich gem. § 19 UStG nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt oder verpflichtet.

g) Zahlungen per Überweisung sind vorzunehmen auf folgendes Konto:

Sparkasse an Volme und Ruhr, IBAN DE 64 4505 0001 0009 9352 06

Kontoinhaber: Veronika Röder

h) Bei Barzahlungen ist die Zahlung des kompletten Betrages unabhängig vom Eingang der Rechnung unmittelbar nach der Trainingseinheit gegen Quittung fällig und vorzunehmen.

i) Abzüge vom Rechnungsbetrag sind nicht zulässig, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart. Skonto wird nicht gewährt

j) Telefonische Beratung erfolgt für die ersten 15 Minuten kostenlos. Danach fallen minütliche Gebühren an.

7. Absage

 

a) Das Training/die Therapie findet – auch im Freien – bei jedem Wetter statt. Kunde und VR können sich bei extrem widrigen Wetterbedingungen auf die Verschiebung des Termins verständigen. Dies gilt nur in beiderseitigem Einverständnis.

b) VR ist berechtigt, bereits vereinbarte Termine aus einem wichtigen Grund abzusagen. Sollte es erforderlich sein, dass ein Termin abgesagt werden muss, wird umgehend ein Ersatztermin vereinbart.

c) Sollte VR aus unvorhersehbaren wichtigen Gründen, Krankheit oder höherer Gewalt nicht in der Lage sein, die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen und ein Ersatz nicht möglich sein, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Eventuell bereits erfolgte Zahlungen für diese Leistung werden, ggf. anteilig, zurückerstattet.

d) VR behält sich vor, das Training unmittelbar abzubrechen, wenn der Kunde gegenüber VR ungebührliches Verhalten zeigt, sich im Zahlungsrückstand befindet, sich bewusst nicht an Anweisungen hält, die zum Schutz Dritter erforderlich sind, die Durchführung der Therapie/des Trainings bewusst störend beeinflusst oder aus den unter Nr. 4 genannten Gründen. In diesen Fällen ist der volle Preis für die gebuchte Einheit vom Kunden zu zahlen. Eventuell bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet.

 

8. Rücktritt

a) Der Kunde hat die Möglichkeit, 48 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit schriftlich per E-Mail oder WhatsApp vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ein Schadensersatzanspruch entsteht.

b) Lediglich bei nachgewiesener, plötzlicher Krankheit des Hundes oder des Kunden, die eine Therapie/ein Training unmöglich machen, kann der Kunde den Termin innerhalb von 24 Stunden absagen. Dies gilt nicht als Rücktritt. In dem Fall ist umgehend ein neuer Termin zu vereinbaren. Kommt innerhalb der nächsten 3 Monate kein neuer Termin zustande, ist eine Schadensersatzgebühr in Höhe einer 60-Minuten-Einheit zu zahlen.

c) Sollte der Kunde zu einem vereinbarten Termin unentschuldigt nicht erscheinen oder in sonstiger Weise die Durchführung der Therapie/des Trainings zum vereinbarten Zeitpunkt verhindern, gilt dies nicht als Rücktritt. Der Kunde hat in diesem Fall den Preis für die vereinbarte Trainingszeit in voller Höhe zu entrichten.

d) Verspätet sich der Kunde zu den vereinbarten Trainingsstunden, geht dies zu Lasten des Kunden. Die Trainingseinheit beginnt mit der vereinbarten Uhrzeit. Eine Verlängerung der gebuchten Trainingseinheit ist dann nur unter den Bedingungen nach Nr. 6 b) möglich, wenn VR dies zeitlich einrichten kann.

 

9. Haftungsausschluss

a) Die Teilnahme an der Therapie/dem Training erfolgt für den Kunden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Kunde willigt ein, den von VR gegebenen Anweisungen freiwillig Folge zu leisten und führt diese auf eigene Gefahr aus. Für durch den Kunden oder seinen Hund entstandene Schäden haftet ausschließlich und uneingeschränkt der Kunde.

b) Es wird darauf hingewiesen, dass Training auch in öffentlichem Raum, im Wald oder auf Wiesen stattfindet. Es können sich daher natürliche oder bauliche Hindernisse, Unebenheiten oder sonstige Widrigkeiten auf dem Therapieumfeld befinden. Für jegliche Unfälle des Kunden oder seines Hundes während des Trainings aufgrund der örtlichen Gegebenheiten haftet der Kunde selbst. Eine Haftung durch VR, den Grundstückseigentümer oder andere Stellen ist ausgeschlossen.

c) VR haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde arglistig Eigenschaften seines Hundes, insbesondere, wie unter 4. l) genannt, verschweigt, die Trainingsanweisungen nicht befolgt, seinen Hund ohne Leine unter Anleitung therapieren/trainieren möchte oder Sicherheitshinweisen nicht nachkommt.

d) VR haftet ausschließlich für Schäden, die durch VR mit Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. VR haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden verursacht werden. Grundsätzlich ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Sofern eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bestehen sollte, haftet VR lediglich für vertragstypische oder vorhersehbare Schäden.

e) Für Schäden bei anderen Hunden oder Dritten, die sich aus Hundekontakt ergeben, haftet ausschließlich der Halter, es sei denn, der Hundekontakt wurde von VR ausdrücklich befürwortet oder angeordnet.

10. Ausschluss der Haftung für Fremdleistungen

 

a) Sollte VR dem Kunden Hinweise auf Hilfsmittel, Trainingsmittel oder andere Gegenstände geben, haftet sie nicht für unsachgemäße Handhabung durch den Kunden, Material- oder Anwendungsfehler oder sonstige die Gegenstände betreffenden Ansprüche.

b) Bei der Empfehlung anderer Dienstleister im Bereich der Arbeit mit Hunden haftet VR nicht für im Bereich deren Dienstleistungen auftretende Beeinträchtigungen oder Ansprüche.

11. Bild- und Tonaufnahmen, Unterlagen

a) Bild- und Tonaufnahmen während der Therapie/des Trainings sind nicht gestattet. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn diese für die Fortsetzung des Trainings durch den Kunden hilfreich sein können. Die Entscheidung hierüber trifft VR. Die Weitergabe der Bild- und Tonaufnahmen an Dritte ist nicht gestattet.

b) Von VR überlassene Therapie- oder Trainingspläne, Unterrichtsunterlagen oder sonstige Schriftstücke unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum von VR. Sie dürfen ohne Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben, verbreitet oder vervielfältigt werden.

 

12. Datenschutz und Datenspeicherung

a) Es ist erforderlich, dass für die administrativen Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsabwicklung die Daten des Kunden elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften bleiben hierbei gewahrt.

b) VR ist zur Vertraulichkeit und somit zur Geheimhaltung sämtlicher persönlicher und geschäftlicher Daten der Kunden, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, verpflichtet, es sei denn der Kunde entbindet sie ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht oder es liegt eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Daten vor.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des zwischen VR und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, anfechtbar oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt unberührt. Sollten einzelnen oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden anfechtbar oder nicht durchführbar sein oder werden, werden die übrigen Vorschriften dieser AGB davon nicht berührt, diese bleiben gültig. Die Parteien verpflichten sich, für beide Fälle die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der gewollten Vereinbarung am nächsten kommt.

Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich schriftlich gültig.

 

Februar 2023

AGB Walking-Dog-Service

Vorbemerkung

 

Zwischen der ganzheitlichen Verhaltenstherapeutin Fachrichtung Hund, Veronika Röder – nachfolgend VR - und dem/der Kunden*in/Halter*in – nachfolgend Kunde - wird ein Vertrag über das Ausführen eines Hundes abgeschlossen. Alle Dienst-leistungen im Rahmen des Vertrages im Bereich des Ausführens sowie eines ggf. durchgeführten Trainings unterliegen diesen AGB. Maßgeblich ist die jeweils zum Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB. Diese AGB sind auf der Website www.social-dog-best-friend.de hinterlegt und können dort nachgelesen werden.

Eine Änderung der AGB kann jederzeit durch mich erfolgen. Die Änderungen entfalten ihre Gültigkeit mit der jeweiligen Bekanntgabe auf meiner Homepage.

1. Vertragsgegenstand

a) Zwischen VR und dem Kunden wird ein Vertrag über das Ausführen eines Hundes geschlossen. Bei dem zwischen VR und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag.

b) Der Kunde gibt für den Spaziergang mit dem Hund Halsband (mit Steuermarke), Geschirr und Leine, falls erforderlich Maulkorb, mit.

c) Falls gewünscht, beinhaltet der Vertrag auch das Training des Hundes im Rahmen der Ausgänge hinsichtlich gewünschter Verhaltensweisen. In dem Fall weist VR die Kunden bei Rückgabe des Hundes in das durchgeführte Training ein und gibt Hinweise für die Fortsetzung des Trainings mit dem Hund zu Hause beim Kunden. Das Training des Hundes ist gemäß Preisliste gesondert zu vergüten.

d) Ein Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele im Rahmen des Trainings wird nicht geschuldet. Eine Garantie für das Erreichen bestimmter Ziele kann auch nicht übernommen werden, da dies sowohl von der Rasse, der Konstitution, der Vorgeschichte, der Lernbereitschaft und Lernfähigkeit des Hundes, als auch von der Bereitschaft des Kunden, selbst das Lernkonzept konsequent umzusetzen, die empfohlenen Übungen durchzuführen und mit dem Hund regelmäßig und ausreichend zu arbeiten, abhängt.

2. Vertragsabschluss

a) Der Vertragsabschluss erfolgt über ein Anmeldeformular, welches ein verbindliches Angebot des Kunden zur Durchführung der Dienstleistung darstellt. Das Formular kann entweder über die Website versandt werden, oder wird von VR per E-Mail übersandt. Die Annahme des Vertrages durch VR und somit ein verbindlicher Vertragsabschluss erfolgt durch Auftragsbestätigung und die Vereinbarung des Ausführtermins mit dem Kunden. Dies kann nur per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.

b) Sollte die Auftragsbestätigung von den im Anmeldeformular genannten Angaben abweichen, stellt dies ein neues Angebot von VR dar, an das sich VR für eine Dauer von 14 Tagen gebunden hält. Der Kunde muss dieses Angebot innerhalb dieser Zeit per E-Mail bestätigen und damit annehmen, damit ein Vertrag zustande kommt.

c) VR behält sich vor, Vertragsangebote des Kunden ohne weitere Begründung abzulehnen.

d) Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars bestätigt der Kunde ausdrücklich, die AGB und Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert zu haben.

3. Dienstleistungsort

a) Dienstleistungsort ist, je nach Wohnort des Kunden entweder ein zu Fuß zu erreichender Spazierweg oder der Hund wird von VR mit dem Auto abgeholt und zu einem entsprechenden Ort mitgenommen. Die Autofahrt ist für Hin- und Rückfahrt gesondert zu vergüten.

b) Der Hund wird im Falle der Autofahrt ordnungsgemäß entweder durch Transport in einer entsprechend dafür geeigneten Box auf dem Rücksitz oder im Kofferraum oder mit Geschirr und entsprechendem Anschnallgurt auf dem Rücksitz befördert.

 

4. Voraussetzungen für Walking-Dog-Service

a) VR behält sich vor, ihren eigenen Hund auf den Spaziergang mitzunehmen. Der Hund des Kunden muss daher verträglich mit dem Hund von VR (sehr verträglicher DK-Rüde, intakt) sein.

b) Sollte es sich um einen diesbezüglich unverträglichen Hund handeln, besteht die Möglichkeit der getrennten Spaziergänge. Gleiches gilt für eine Hündin im Östrus. In diesem Fall ist der erhöhte Preis zu zahlen.

c) Der Kunde hat nachzuweisen, dass der auszuführende Hund sein Eigentum ist bzw. er berechtigt ist, den Hund zwecks Spaziergang abzugeben.

d)Der Kunde hat nachzuweisen, dass der auszuführende Hund behördlich gemeldet ist.

e) Der Kunde hat nachzuweisen, dass der auszuführende Hund über einen vollumfänglichen Impfschutz verfügt.

f) Der Kunde hat nachzuweisen, dass für den auszuführenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

g) Sofern es sich bei dem Hund um einen Hund nach § 11 bzw. § 3 oder § 10 des LHundG NRW handelt, versichert VR, über die Erlaubnis zu verfügen, diese zu führen.

h) Hunde, die den §§  3 und 10 LHundG NRW unterliegen und/oder bereits hinsichtlich beschädigender Beißvorfälle auffällig geworden sind, müssen aufgrund des Gesetzes und auch zum Schutz aller im Umfeld befindlichen Personen von VR mit Maulkorb geführt werden, auch wenn für den Kunden mit dem Hund eine amtliche Maulkorbbefreiung vorliegend sollte. Bei diesen Hunden hat der Kunde den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung nach § 5 Abs. 5 LHundeG NRW nachzuweisen.

i) Der Kunde hat verbindlich zu versichern, dass der auszuführende Hund nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet. Er versichert auch, dass der Hund frei von Parasiten ist und regelmäßig entwurmt wird.

i) Eine Hündin kann zur Zeit des Östrus (Standhitze) nur unter den Bedingungen der Nr. 4 b) spazierengeführt werden. Im Proöstrus ist im Einzelfall zu entscheiden.

k) Sollten Beanstandungen vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, diese umgehend an VR mitzuteilen. Die Geltendmachung späterer Ansprüche ist ausgeschlossen.

l) Der Kunde ist verpflichtet, VR über die nach seiner Kenntnis bereits stattgefundenen sicherheitsrelevanten Ereignisse und die in diesem Zusammenhang bestehenden Risiken zu informieren. Insbesondere dürfen erfolgte Beißvorfälle, übermäßige Aggression, übermäßige Ängstlichkeit, übermäßige Reaktivität auf die belebte und unbelebte Umwelt, besondere Eigenheiten oder andere relevante Umstände nicht verschwiegen werden.

 

5. Kalkulation und Zahlungsmodalitäten

a) Ein Spaziergang dauert in der Regel 60 Minuten. Längere Zeiten können gebucht werden.

b) Die jeweils gültigen Preise können der Preisliste auf dieser Website entnommen werden oder werden auf Anfrage mündlich oder per E-Mail mitgeteilt.

c) Der Preis für turnusmäßige Spaziergänge ist monatlich im voraus gegen Rechnung zu entrichten. Bei unregelmäßiger, mehrfacher Inanspruchnahme der Dienstleistung ist die Zahlung nach erfolgter monatlicher Rechnungstellung mit Zugang der Rechnung fällig und unverzüglich vorzunehmen. Bei einzelnen Spaziergängen erfolgt die Zahlung in bar unmittelbar gegen Quittung. Die Rechnung wird nachgereicht. Die Überlassung der Rechnung erfolgt in der Regel per E-Mail.

d) Als Kleinunternehmen bin ich gem. § 19 UStG nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt oder verpflichtet.

e) Zahlungen per Überweisung sind vorzunehmen auf folgendes Konto:

Sparkasse an Volme und Ruhr, IBAN DE64 4505 0001 0009 9352 06 Kontoinhaber: Veronika Röder

Bitte geben Sie als Zahlungsbetreff Therapie, Betreuung oder Walking-Dog an.

f) Abzüge vom Rechnungsbetrag sind nicht zulässig, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart. Skonto wird nicht gewährt

 

6. Absage durch VR

a) Sollte VR aus unvorhersehbaren wichtigen Gründen, Krankheit oder höherer Gewalt nicht in der Lage sein, die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen, wird sie sich um einen Ersatzspaziergänger für den Hund des Kunden bemühen. Dies wird mit dem Kunden abgesprochen. Sollte ein Ersatz nicht möglich sein, kann VR vom Vertrag zurücktreten. Eventuell bereits erfolgte Zahlungen für diese Leistung werden in dem Fall zurückerstattet. Für den Kunden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

b) VR behält sich vor, die Dienstleistung abzulehnen, wenn der Kunde sich aus einer vorhergehenden Dienstleistung im Zahlungsrückstand befindet.

 

8. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde hat die Möglichkeit, 1 Woche vor Beginn der Dienstleistung schriftlich per E-Mail (info@social-dog-best-friend.de) vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ein Schadensersatzanspruch entsteht.

b) Bei einer Absage bis zu 3 Tagen vor Beginn der Dienstleistung werden 30 %, bei einer Absage bis zu 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung 50 % und bei einer Absage innerhalb der letzten 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung der gesamte Preis für die vereinbarte Betreuung fällig.

c) Lediglich bei plötzlicher, nachgewiesener Krankheit des Hundes, die einen Spaziergang unmöglich macht, kann der Kunde den Termin innerhalb von 24 Stunden absagen ohne dass der Gesamtpreis als Schadensersatz fällig wird. In dem Fall ist ebenfalls ein Betrag in Höhe von 50 % des Preises für die gebuchte Zeiteinheit als Schadensersatz zu zahlen.

d) Sollte der Kunde zu dem vereinbarten Abholungstermin unentschuldigt nicht zu Hause sein oder der Spaziergang aus in dem Verhalten des Kunden liegenden Gründen nicht in Anspruch durchgeführt werden können, gilt dies nicht als Rücktritt. Der Kunde hat in diesem Fall den Preis für den vereinbarte Spaziergang in voller Höhe zu entrichten.

e) VR verpflichtet sich, den Hund umgehend nach dem vereinbarten Spaziergang wieder beim Kunden abzugeben.

 

9. Haftungsausschluss, Verletzungen

a) VR verpflichtet sich, den Hund mit aller Sorgfalt und gemäß ihrer Kenntnisse als ganzheitliche Verhaltenstherapeutin Fachrichtung Hund zu führen. Die Bedingungen zur Führung des Hundes richten sich ausschließlich nach den Vorgaben des Kunden und den geltenden Gesetzen.

b) Sollte der Hund sich im Zeitraum des Gassi gleichwohl verletzen, schädliche Dinge aufgenommen haben, Schmerzen oder sonstige Zeichen von Unwohlsein zeigen, wird VR den Spaziergang abbrechen und den Hund umgehend wieder in die Obhut des Halters geben.

c) Bei schwerwiegenden Notfällen ist VR berechtigt und verpflichtet, umgehend einen Tierarzt/eine Tierklinik aufzusuchen. Wenn möglich, wird sich VR zunächst mit dem Kunden absprechen, im Notfall oder wenn der Kunde nicht erreichbar ist, jedoch nach eigenem Ermessen im Sinne des Tieres umgehend handeln. Die Kosten für den Tierarztbesuch, An- und Abfahrt und aufgewendete Zeit sind vom Halter zu tragen. Hiervon umfasst sind auch eventuelle Mehrkosten, wie Zuschläge, Medikamente etc.

d) Die Übergabe des Hundes an VR erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde willigt ein, den Hund von VR ausführen sowie, wenn gewünscht, trainieren zu lassen. Für durch den Hund des Kunden entstandene Personen- oder Sachschäden haftet ausschließlich und uneingeschränkt der Kunde.

e) VR haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde arglistig Eigenschaften seines Hundes, insbesondere, wie unter 4. i) und l) genannt, verschweigt.

f) Für die Utensilien des Hundes (Halsband, Leine, Geschirr) übernimmt VR keine Haftung.

g) Für etwaige Erkrankungen, das Entlaufen des Tieres, ein plötzliches Ableben oder Beschädigungen Dritter haftet VR ausschließlich im Rahmen der Ziffer 8 h). Der Auftraggeber haftet für alle vom Tier ausgehenden Gefahren und daraus unmittelbaren und mittelbaren Schäden.

h) VR haftet ausschließlich für Schäden, die durch VR mit Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. VR haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunde verursacht werden. Grundsätzlich ist auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Sofern eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bestehen sollte, haftet VR lediglich für vertragstypische oder vorhersehbare Schäden.

 

10. Ausschluss der Haftung für Fremdleistungen

a) Sollte VR dem Kunden Hinweise auf Hilfsmittel, Trainingsmittel oder andere Gegenstände geben, haftet sie nicht für unsachgemäße Handhabung durch den Kunden, Material- oder Anwendungsfehler oder sonstige die Gegenstände betreffenden Ansprüche.

b) Bei der Empfehlung anderer Dienstleister im Bereich des Walking-Dog-Services haftet VR nicht für im Bereich deren Dienstleistungen auftretende Beeinträchtigungen oder Ansprüche.

 

11. Datenschutz und Datenspeicherung

a) Es ist erforderlich, dass für die administrativen Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsabwicklung die Daten des Kunden elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften bleiben hierbei gewahrt.

b) VR ist zur Vertraulichkeit und somit zur Geheimhaltung sämtlicher persönlicher und geschäftlicher Daten der Kunden, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, verpflichtet, es sei denn der Kunde entbindet sie ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht oder es liegt eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Daten vor.

 

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des zwischen VR und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, anfechtbar oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt unberührt. Sollten einzelnen oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden anfechtbar oder nicht durchführbar sein oder werden, werden die übrigen Vorschriften dieser AGB davon nicht berührt, diese bleiben gültig. Die Parteien verpflichten sich, für beide Fälle die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der gewollten Vereinbarung am nächsten kommt.

 

Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich schriftlich gültig.

 

Februar 2023

AGB Hundebetreuung

Vormerkung

Zwischen der ganzheitlichen Verhaltenstherapeutin Fachrichtung Hund, Veronika Röder – nachfolgend VR - und dem/der Kunden*in/Halter*in – nachfolgend Kunde - wird ein Vertrag über Hundebetreuung eines Hundes abgeschlossen. Alle Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages im Bereich der Hundebetreuung sowie eines ggf. durchgeführten Trainings unterliegen diesen AGB. Maßgeblich ist die jeweils zum Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB. Diese
AGB sind auf der Website www.social-dog-best-friend.de hinterlegt und können dort nachgelesen werden. Eine Änderung der AGB kann jederzeit durch mich erfolgen. Die Änderungen entfalten ihre Gültigkeit mit der jeweiligen Bekanntgabe auf meiner Homepage.

1. Vertragsgegenstand


a) Zwischen VR und dem Kunden wird ein Vertrag über die Betreuung eines Hundes geschlossen. Bei dem zwischen VR und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag.
b) Der Hund wird in den Familienverband aufgenommen, artgerecht in der Wohnung von VR betreut, so in den Alltag integriert und erlebt damit eine Aufnahme in einen sozialen Verband. Lediglich der Hund von VR (intakter Rüde, DK, sehr verträglich) ist während der Betreuungszeiten anwesend, andere, fremde Hunde werden in den Betreuungszeiten nicht aufgenommen.
c) Die Fütterung einschließlich Leckerchen erfolgt auf Anweisung des Kunden. Das Futter ist für die gesamte Dauer des Aufenthalts des Hundes vom Kunden zu stellen. Näpfe müssen nicht gestellt werden.
d) Sollte eine Medikamentengabe erforderlich werden, hat der Kunde sowohl die
Medikamente in ausreichender Menge, als auch – soweit erforderlich – ein
entsprechendes Medium zur Eingabe (Leberwurst, Spritzen etc.) mitzuliefern.
e) Der Kunde bringt eine Liegestelle (Bett, Körbchen, Decke, Box) für den Hund mit, die der Hund gewöhnt ist und in der er sich gern aufhält.
f) Der Kunde gibt für den Hund Halsband (mit Steuermarke), Geschirr und Leine, falls erforderlich,einen Maulkorb, mit.
g) Der Heimtierausweis und Impfpass ist für die Dauer des Aufenthaltes des Hundes an VR zu übergeben.
h) Die Betreuung beinhaltet 3 Gassigänge innerhalb von 24 Stunden. Bei gesunden Hunden wird eine Draußenzeit von mindestens 2 Stunden täglich garantiert. Hierbei ist – wenn gewünscht – 1 Stunde Trainingszeit enthalten, die gesondert zu vergüten ist.

Bei älteren oder in ihrer Fitness eingeschränkten Hunden werden die Gassi- gänge/Draußenzeiten entsprechend angepasst. Bei extremen Wetterbedingungen werden die Gassizeiten ebenfalls angepasst, je nach dem Bedürfnis der Hunde.
Alternativ erfolgt entsprechende In-House-Beschäftigung.
i) Falls gewünscht, beinhaltet der Vertrag auch das Training des Hundes im Rahmen der Verweildauer hinsichtlich gewünschter Verhaltensweisen, siehe oben. In dem Fall weist VR die Kunden bei Abholung des Hundes in das durchgeführte Training ein und gibt Hinweise für die Fortsetzung des Trainings mit dem Hund zu Hause beim Kunden. Das Training des Hundes ist gesondert zu vergüten.
j) Ein Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele im Rahmen des Trainings wird nicht geschuldet. Eine Garantie für das Erreichen bestimmter Ziele kann auch nicht übernommen werden, da dies sowohl von der Rasse, der Konstitution, der
Vorgeschichte, der Lernbereitschaft und Lernfähigkeit des Hundes, als auch von der Bereitschaft des Kunden, zu Hause das Lernkonzept konsequent umzusetzen, die empfohlenen Übungen durchzuführen, mit dem Hund regelmäßig und ausreichend zu arbeiten, abhängt.

2. Vertragsabschluss
 

a) Der Vertragsabschluss erfolgt über ein Anmeldeformular, welches ein verbindliches Angebot des Kunden zur Durchführung der Dienstleistung darstellt. Das Formular kann auf dieser Website ausgefüllt werden, oder wird von VR per E-Mail übersandt. Die Annahme des Vertrages durch VR und somit ein verbindlicher Vertragsabschluss erfolgt durch Auftragsbestätigung und die Vereinbarung des Verwahrtermins mit dem Kunden. Dies kann nur per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
k) Sollte die Auftragsbestätigung von den im Anmeldeformular genannten Angaben abweichen, stellt dies ein neues Angebot von VR dar, an das sich VR für eine Dauer von 14 Tagen gebunden hält. Der Kunde muss dieses Angebot innerhalb dieser Zeit per eMail bestätigen und damit annehmen, damit ein Vertrag zustande kommt.
l) VR behält sich vor, Vertragsangebote des Kunden ohne weitere Begründung
abzulehnen.
m) Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars bestätigt der Kunde ausdrücklich, die AGB zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert zu haben.

3. Dienstleistungsort


a) Dienstleistungsort ist die Wohnung von VR unter der Anschrift Rostesiepen 105, 58313 Herdecke. Die Wohnung liegt in der 3. Etage, das Haus verfügt jedoch über einen Aufzug.

b) Wenn möglich, sollte vor dem Betreuungstermin ein Kennenlerntermin für den
Kundenhund und dem Hund von VR stattfinden. Hierzu treffen wir uns an einem
neutralen Ort, gehen eine kleine Runde spazieren und suchen danach gemeinsam die Wohnung von VR auf. Der Kennenlerntermin ist gesondert zu vergüten.
c) Sollte ein Kennenlerntermin nicht möglich sein, wird der Kunde bei seinem Eintreffen den Hund im Auto lassen und die für die Betreuung erforderlichen Gegenstände
in die Wohnung von VR verbringen. Bei dieser Gelegenheit kann der Aufenthaltsort des Kundenhundes besichtigt werden. Das erste Zusammentreffen mit dem Hund von VR erfolgt dann an einem neutralen Ort mit einem kleinen gemeinsamen Spaziergang und der Übergabe des Kundenhundes an dem neutralen Ort.

4. Voraussetzungen für die Betreuung


a) Der Hund muss verträglich mit dem im Haushalt von VR lebenden Hund sein.
b) Sollte es sich um einen unverträglichen Hund handeln, besteht u.U. die Möglichkeit der anderweitigen Unterbringung des im Haushalt von VR lebenden Hundes gegen entsprechendes Entgelt. Gleiches gilt für eine Hündin im Östrus.
c) Sollte eine Hündin unvorhergesehen während des Aufenthaltes bei VR läufig werden, ist es zwingend erforderlich, den eigenen unkastrierten Rüden von VR anderweitig unterzubringen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

c) Da die Betreuung in einem Wohnhaus mit mehreren Parteien stattfindet, darf es sich bei dem zu betreuenden Hund nicht um einen "Dauerbeller" handeln. Gelegentliche Lautäußerungen sind kein Problem.
d) Der Kunde ist verpflichtet, seinen Personalausweis von VR mit dem Handy
fotografieren zu lassen. Nach Abholung des Hundes versichert VR, das Foto zu
löschen, es sei denn der Kunde beabsichtigt, die Dienstleistungen von VR erneut in
Anspruch zu nehmen. Zusätzlich wird auf die Datenschutzbestimmungen Bezug
genommen.
e) Der Kunde hat nachzuweisen, dass der zu betreuende Hund sein Eigentum ist bzw. er berechtigt ist, den Hund in die Betreuung zu geben.
f) Der Kunde hat nachzuweisen, dass der zu betreuende Hund behördlich gemeldet ist.
g) Der Kunde hat nachzuweisen, dass der Hund über einen vollumfänglichen Impfschutz verfügt.
h) Der Kunde hat Nachzuweisen, dass für den Hund eine ausreichende
Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
i) Sofern es sich bei dem zu betreuenden Hund um einen Hund nach § 11 bzw. § 3 oder § 10 LHundG NRW handelt, versichert VR, über die Erlaubnis zu verfügen, diese zu führen.
j) Hunde, die den § 3 und § 10 des LHundG NRW unterliegen oder bereits
hinsichtlich beschädigender Beißvorfälle auffällig geworden sind, müssen aufgrund des Gesetzes und auch zum Schutz aller im Umfeld befindlichen Personen von VR mit Maulkorb geführt werden, auch wenn für den Kunden mit dem Hund eine amtliche Maulkorbbefreiung vorliegend sollte. Bei diesen Hunden hat der Kunde den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung nach § 5 Abs. 5 LHundG NRW
nachzuweisen.
k) Der Kunde hat verbindlich zu versichern, dass sein Hund nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet. Er versichert auch, dass sein Hund frei von Parasiten ist und regelmäßig entwurmt wird. Etwaige aus Falschangaben beruhende Folgekosten (Tierarzt, Parasitenbeseitigung etc.) trägt der Kunde.
l) Eine Hündin kann zur Zeit des des Östrus (Standhitze) nur unter den Bedingungen der Nr. 4 b) aufgenommen werden. Im Proöstrus ist im Einzelfall zu entscheiden. Hier gilt Nr. 4 c) entsprechend.
m) Sollten Beanstandungen vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, diese umgehend an VR mitzuteilen. Die Geltendmachung späterer Ansprüche ist ausgeschlossen.
n) Der Kunde ist verpflichtet, VR über die nach seiner Kenntnis
sicherheitsrelevanten Ereignisse und die in diesem Zusammenhang bestehenden
Risiken zu informieren. Insbesondere dürfen erfolgte Beißvorfälle, übermäßige
Aggression, übermäßige Ängstlichkeit, übermäßige Reaktivität auf die belebte
und unbelebte Umwelt, besondere Eigenheiten oder andere relevante Umstände
nicht verschwiegen werden.

 

5. Verletzungen, Erkrankung
 

a) VR verpflichtet sich, den Hund mit aller Sorgfalt und gemäß ihrer Kenntnisse als
ganzheitliche Verhaltenstherapeutin Fachrichtung Hund zu betreuen und zu führen. Die Bedingungen zur Führung des Hundes richten sich ausschließlich nach den Angaben des Kunden und den geltenden Gesetzen.
b) Sollte der Hund sich im Zeitraum der Betreuung gleichwohl verletzen, sich mit Parasiten infizieren, schädliche Dinge aufgenommen haben, Schmerzen oder sonstige Zeichen von Unwohlsein zeigen, ist VR berechtigt und verpflichtet, einen Tierarzt/eine Tierklinik aufzusuchen. Wenn möglich, wird sich VR zunächst mit dem Kunden absprechen, im Notfall oder wenn der Kunde nicht erreichbar ist, jedoch nach eigenem Ermessen im Sinne des Tieres umgehend handeln. Die Kosten für den Tierarztbesuch, An- und Abfahrt und aufgewendete Zeit sind vom Halter zu tragen. Hiervon umfasst sind auch eventuelle Mehrkosten, wie Zuschläge, Medikamente etc.

Hundepension in Herdecke - Hundetraining in Herdecke

Ausführservice für Hunde - Hilfe bei Problemen mit Hund

​​​6. Kalkulation und Zahlungsmodalitäten


a) Eine Einzelstunde dauert 60 Minuten.
b) Weiter wird eine Einheit bis zu 6 Stunden angeboten.

c) Darüber hinaus gehende Betreuungszeiten unterliegen Tagespreisen. Hier werden bis zu 12- und bis zu 24-Stundeneinheiten sowie Wocheneinheiten angeboten.
d) Die jeweils gültigen Preise können der Homepage entnommen werden oder werden auf Anfrage mündlich mitgeteilt.
e
) Die Berechnung erfolgt für die gebuchte Zeit. Wird die vereinbarte Zeit zur Abholung des Hundes um mehr als 15 Minuten überschritten,wird die jeweils angefangene Stunde zusätzlich berechnet. Bei früherer Abgabe als die gebuchte Zeit um mehr als 15 Minuten wird die angefangene Stunde zusätzlich berechnet.

f) Der Preis für die vereinbarte Betreuungszeit ist im Voraus zu entrichten, spätestens mit Abgabe des Tieres. VR weist darauf hin, dass Ankunfts- und Abholtag in voller Höhe (24 Stunden) mit berechnet werden, sofern die Abgabe vor 15 Uhr und die Abholung nach 15 Uhr erfolgt. Bei späterer Abgabe/früherer Abholung erfolgt die Berechnung des 12-Stundenpreises.
g) Sollte das Tier vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung des Betreuungspreises für die vereinbarte Zeit.
h) Der Kunde erhält bereits vorab eine Rechnung. Die Zahlung ist spätestens mit
Eingang/Übergabe der Rechnung fällig und sofort zu begleichen. Eine Überlassung der Rechnung kann auch per E-Mail erfolgen. VR kann nach Absprache mit dem Kunden die Rechnung auch nach erfolgter Dienstleistung erstellen.
i) Als Kleinunternehmen bin ich gem. § 19 UStG nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt oder verpflichtet.
j) Zahlungen per Überweisung sind vorzunehmen auf folgendes Konto:
Sparkasse an Volme und Ruhr, IBAN DE64 4505 0001 0009 9352 06
Kontoinhaber: Veronika Röder
k) Bei Barzahlungen ist die Zahlung des kompletten Betrages unabhängig vom Eingang der Rechnung unmittelbar mit Abholung des Hundes durch den Kunden gegen Quittung fällig und vorzunehmen.
l) Abzüge vom Rechnungsbetrag sind nicht zulässig, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart. Skonto wird nicht gewährt


7. Absage


a) Sollte VR aus unvorhersehbaren wichtigen Gründen, Krankheit oder höherer Gewalt nicht in der Lage sein, die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen, wird sie sich um eine Ersatzunterkunft für den Hund des Kunden bemühen. Dies wird mit dem Kunden abgesprochen. Sollte ein Ersatz nicht möglich sein, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Eventuell bereits erfolgte Zahlungen für diese Leistung werden in dem Fall zurückerstattet. Sollte aus vorgenannten Gründen der Hund nicht aufgenommen werden können, besteht kein Anspruch auf Schadensersatzleistungen.
b) VR behält sich vor, die Betreuung abzulehnen, wenn der Kunde sich aus einer vorhergehenden Dienstleistung im Zahlungsrückstand befindet.

8. Rücktritt


a) Der Kunde hat die Möglichkeit, 1 Woche vor Beginn der Betreuung schriftlich per E-Mail (info@social-dog-best-friend.de) vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ein Schadensersatzanspruch entsteht.
Bei einer Absage bis zu 3 Tagen vor Beginn der Betreuung werden 30 %, bei einer Absage bis zu 48 Stunden vor Beginn der Betreuung 50 % und bei einer Absage innerhalb der letzten 24 Stunden vor Beginn der Betreuung der gesamte Preis für die vereinbarte Pensionszeit fällig.
b) Lediglich bei nachgewiesener plötzlicher Krankheit des Hundes, die eine Betreuung unmöglich macht, kann der Kunde den Termin innerhalb von 24 Stunden absagen ohne dass der Gesamtpreis als Schadensersatz fällig wird. In dem Fall ist ebenfalls ein Betrag in Höhe von 50 % des Preises für die vereinbarte Zeiteinheit als Schadensersatz zu zahlen.
c) Sollte der Kunde zu dem vereinbarten Betreuungstermin unentschuldigt nicht
erscheinen und die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, gilt dies nicht als
Rücktritt. Der Kunde hat in diesem Fall den Preis für die vereinbarte Betreuungszeit in voller Höhe zu entrichten.
d) Der Kunde verpflichtet sich das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten
Betreuungszeit persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird VR das Tier nach 10 Tagen einem
Tierheim/Tierschutzverein ihrer Wahl zwecks Pension übergeben. Alle in diesem
Zusammenhang entstandenen Kosten, auch die zusätzliche Betreuung durch VR, trägt der Kunde.
e) Unabhängig von den vorgenannten Punkten ist eine Notfalladresse und -
telefonnummer anzugeben.

9. Haftungsausschluss


a) Die Übergabe des Hundes an VR erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde willigt ein, den Hund von VR betreuen, füttern, pflegen und
ausführen sowie weitere erforderliche Maßnahmen durchführen zu lassen. Für durch den Hund des Kunden entstandene Personen- oder Sachschäden haftet ausschließlich und uneingeschränkt der Kunde.
b) VR haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde arglistig
Eigenschaften seines Hundes, insbesondere, wie unter 4. i) und j) genannt,
verschweigt.
c) Für die mitgebrachten Utensilien des Hundes übernimmt VR keine Haftung.
d) Für etwaige Erkrankungen, das Entlaufen des Tieres, ein plötzliches Ableben oder Beschädigungen Dritter haftet VR ausschließlich im Rahmen der Ziffer 9 f). Der Kunde haftet für alle vom Tier ausgehenden Gefahren und daraus unmittelbaren und mittelbaren Schäden.
e) Schäden an der Einrichtung und Gegenständen der Unterbringungsstätte, welche durch das Tier verursacht werden, müssen bei Abholung des Hundes durch den Kunden reguliert werden. Schäden, die das Maß der üblichen Abnutzung nicht übersteigen, bleiben hiervon unberührt.
f) VR haftet ausschließlich für Schäden, die durch VR mit Vorsatz oder durch grobe
Fahrlässigkeit entstanden sind. VR haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunde verursacht werden. Grundsätzlich ist auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Sofern eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bestehen sollte, haftet VR lediglich für vertragstypische oder vorhersehbare Schäden.

10. Ausschluss der Haftung für Fremdleistungen


Sollte VR dem Kunden Hinweise auf Hilfsmittel, Trainingsmittel oder andere Gegenstände geben, haftet sie nicht für unsachgemäße Handhabung durch den Kunden, Material- oder Anwendungsfehler oder sonstige die Gegenstände betreffenden Ansprüche.
Bei der Empfehlung anderer Dienstleister im Bereich der Betreuung haftet VR nicht für im Bereich deren Dienstleistungen auftretende Beeinträchtigungen oder Ansprüche.


11. Bild- und Tonaufzeichnungen


Der Kunde erhält, wenn gewünscht, 1 mal täglich Fotos und/oder Videos seines Hundes per WhatsApp.

12. Datenschutz und Datenspeicherung


a) Es ist erforderlich, dass für die administrativen Tätigkeiten im Rahmen der
Auftragsabwicklung die Daten des Kunden elektronisch gespeichert und verarbeitet
werden. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften bleiben hierbei gewahrt.
b) VR ist zur Vertraulichkeit und somit zur Geheimhaltung sämtlicher persönlicher und geschäftlicher Daten der Kunden, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, verpflichtet, es sei denn der Kunde entbindet sie ausdrücklich von der
Geheimhaltungspflicht oder es liegt eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Daten vor.

13. Schlussbestimmungen


Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des zwischen VR und dem Kunden
abgeschlossenen Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, anfechtbar oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt unberührt. Sollten einzelnen oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichti
g sein oder werden anfechtbar oder nicht durchführbar sein oder werden, werden die übrigen Vorschriften dieser AGB davon nicht berührt, diese bleiben gültig. Die Parteien verpflichten sich, für beide Fälle die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der gewollten Vereinbarung am nächsten kommt.

14. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich schriftlich gültig.

Juli 2023

bottom of page